SPD Stadtratsfraktion Amberg

Wohnungen der GBW AG in Amberg

Kommunalpolitik

Zukunft des Wohnungsbestandes der GBW AG in Amberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Stadtratsfraktion beantragt das o.g. Thema auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung des zuständigen Stadtratsgremiums zu setzen und einen
Sachstandsbericht zu den möglichen Auswirkungen eines Verkaufs der GBWWohnungen
durch die Bayerische Landesbank auf die betroffenen Mieter und den
Wohnungsmarkt in Amberg zu geben und folgende Resolution zu beschließen.
„Der Amberger Stadtrat fordert die bayerische Staatsregierung auf, für den Fall, dass
ein Verkauf der GBW-Wohnungen unvermeidlich ist, diese an eine Gesellschaft der
öffentlichen Hand zu verkaufen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die
Mieterinnen und Mieter der GBW-Wohnungen vor einem Verkauf der
Wohnungsbestände mit folgenden Vereinbarungen zum Mieterschutz langfristig
geschützt:
1. Lebenslanger Ausschluss von Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen für
Mieterinnen und Mieter über 60 Jahre, für alle übrigen Mieterinnen und Mieter auf
die Dauer von 15 Jahren.
2. Ein mit Vertragsstrafen bewehrtes Umwandlungsverbot in Eigentumswohnungen
für die Dauer von 15 Jahren.
3. Ausschluss von Luxussanierungen.
4. Beschränkung der gesetzlichen Spielräume für Mieterhöhungen.“
Zur Begründung:
Wie der Medienberichterstattung und einer Presseerklärung des Bayerischen
Städtetages zu entnehmen ist, steht der Verkauf des größten bayerischen
Wohnungsunternehmens, der GBW AG, die sich zu 92 % im Eigentum der
Bayerischen Landesbank befindet, aktuell in der Diskussion.
Dieses Wohnungsunternehmen hat in Amberg ca. 550 Wohnungen im Besitz. Ein
Verkauf kann für die Mieter, aber auch für die Struktur des Amberger
Wohnungsmarktes allgemein, erhebliche, nachteilige Auswirkungen haben. Es ist
deshalb erforderlich dieses Problem im Stadtrat zu thematisieren und die städtischen
Interessen gegenüber dem Eigentümer Bayerische Landesbank bzw. Freistaat
Bayern, ähnlich wie der Bayerische Städtetag und andere Kommunen dies bereits
getan haben, deutlich zu artikulieren.
Es gilt dabei insbesondere den Freistaat Bayern in die Pflicht zu nehmen. Für den
Fall eines Verkaufs der Wohnungen müssen vom Freistaat als mittelbarem
Haupteigentümer Vorkehrungen getroffen werden, die den Schutz der
Bestandsmieter gewährleisten und den Erhalt der Wohnungen als bezahlbaren
Mietwohnraum dauerhaft sichern, um Verwerfungen auf dem Amberger
Wohnungsmarkt vorzubeugen. Der Freistaat muss sich insoweit seiner
verfassungsrechtlichen Verantwortung stellen und dieser im Verkaufsfall durch eine
entsprechende Vertragsgestaltung gerecht werden.
Die bisherigen Einlassungen des Freistaats Bayern, z.B. gegenüber dem
Mieterverein München, wonach soziale Aspekte und die Suche nach einem seriösen
Erwerber bei einem Verkauf der GBW AG „eine wichtige Rolle spielen“ sind völlig
unzureichend. Es kann nicht angehen, dass die Sanierung der, durch
Fehlentscheidungen von Management und Aufsichtsgremien in Schieflage geratenen
Bayerischen Landesbank auf dem Rücken von Wohnungsmietern und Kommunen
erfolgt.
Mit freundlichem Gruß
Florian Fuchs
Fraktionsvorsitzender